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   OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01   

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https://dejure.org/2001,8685
OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01 (https://dejure.org/2001,8685)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2 Ww 38/01 (https://dejure.org/2001,8685)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 Ww 38/01 (https://dejure.org/2001,8685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdStVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden bei Erwerb durch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungesunde Verteilung des Grund und Bodens; Landwirt; Hinzukauf von Flächen; Entfernung vom Betrieb; Nutzung; Versagung der Genehmigung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf behördliche Genehmigung eines Grundstückskaufgeschäfts; Bestimmung der Fristen einer Entscheidung über die Genehmigung eines Grundstückskaufs; Voraussetzungen für die Annahme einer Fiktion der Genehmigung; Zweifel an der Wirksamkeit ...

  • Judicialis

    RSG § 4; ; RSG § 4 Abs. 1; ; RSG § 10 Satz 1; ; GrdstVG § 9; ; GrdstVG § ... 2; ; GrdstVG § 12; ; GrdstVG § 6 Abs. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 2; ; GrdstVG § 9 Abs. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 5; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 S. 2; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; LwVG § 1; ; LwVG § 45; ; LwVG § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 10 GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nebenerwerbslandwirt kauft Land - Genehmigung wegen "ungesunder Verteilung von Grund und Boden" verweigert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    a) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 05.09.1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der BGH eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt, der zum Erwerb bereit und in der Lage ist, das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, (vgl. BGHZ 94, 292, 295 m.w.N.; Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 108).

    Eine Gleichstellung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Nebenerwerbslandwirt Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte ist und durch den Erwerb die Existenzgrundlage des Nebenerwerbslandwirts und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen verbessert wird (BGHZ 112, 86 ff).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    a) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 05.09.1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der BGH eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt, der zum Erwerb bereit und in der Lage ist, das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, (vgl. BGHZ 94, 292, 295 m.w.N.; Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 108).

    Der BGH hat zwar an seiner grundsätzlichen Bevorzugung von hauptberuflichen Landwirten gegenüber nebenberuflichen (vgl. BGHZ 94, 292, 295) nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Dazu bedarf es beim Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen konkreter und in absehbarer Zeit zu verwirklichender Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer hierzu geeigneten, leistungsfähigen Landwirtschaft (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251 und BGHZ 116, 348, 351, dem sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, vgl. z. B. OLG Rostock, 20.02.1998, 12 W (Lw) 27/94, RdL 2000, 43, 45).

    Bei einem derartig kleinen Betrieb und einem entsprechenden Missverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    a) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 05.09.1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Ein Zwischenbescheid, der die Regelfrist von einem Monat auf zwei oder drei Monate verlängern soll, muss dem Antragsteller und dem Veräußerer innerhalb der laufenden Frist zugegangen sein (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.1993, III ZR 104/92, NJW 1993, 3061, 3062).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Dazu bedarf es beim Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen konkreter und in absehbarer Zeit zu verwirklichender Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer hierzu geeigneten, leistungsfähigen Landwirtschaft (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251 und BGHZ 116, 348, 351, dem sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, vgl. z. B. OLG Rostock, 20.02.1998, 12 W (Lw) 27/94, RdL 2000, 43, 45).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Es kommt daher auch im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung über die versagte Genehmigung nach dem GrdstVG allein darauf an, ob der Grundstückskaufvertrag im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts hätte genehmigt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 2/98).
  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Bestand die Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung gemäß § 12 GrdstVG tatsächlich nicht, weil ein Vorkaufsrecht objektiv nicht gegeben war, so galt die beantragte Genehmigung nach Ablauf von zwei Monaten als erteilt, da die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG dem Veräußerer nicht vor Ablauf dieser zweimonatigen Frist zugestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.1995, V BLw 19/65, RdL 1966, 17, 18 f., Beschluss vom 14.02.1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).
  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Bestand die Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung gemäß § 12 GrdstVG tatsächlich nicht, weil ein Vorkaufsrecht objektiv nicht gegeben war, so galt die beantragte Genehmigung nach Ablauf von zwei Monaten als erteilt, da die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG dem Veräußerer nicht vor Ablauf dieser zweimonatigen Frist zugestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.1995, V BLw 19/65, RdL 1966, 17, 18 f., Beschluss vom 14.02.1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).
  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 3/78

    Rechtsbeschwerde gegen die Erteilung der Genehmigung zum Verkauf eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01
    Denn die Fiktion der Genehmigung nach § 6 Abs. 2 GrdstVG greift auch dann ein, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb der in § 6 Abs. 1 GrdstVG genannten Frist den Versagungsbescheid dem Käufer als Antragsteller oder dem Veräußerer nicht mitteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.1979, V BLw 3/78, NJW 1979, 2609, 2610).
  • OLG Rostock, 20.01.1998 - 12 W (Lw) 27/94
  • OLG Stuttgart, 29.10.1991 - 10 W(Lw) 3/91
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